Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)

Das am 01.08.2020 in Kraft getretene und reformierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) soll den Ausbau der beruflichen Höherqualifizierung fördern und die Fachkräfte für    Fort- und Weiterbildung motivieren und entsprechend unterstützen.

Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wird nun jede Fortbildungsstufe des Berufsbildungsgesetzes gefördert. Dies gilt sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmaßnahmen.

Des Weiteren wurden durch die Reform Beiträge und Zuschüsse erhöht, sodass die finanzielle Förderung steigt, wohingegen die Darlehens- bzw. Rückzahlungslast sinkt und in höheren Anteilen erlassen wird (z.B. bei einem erfolgreichen Abschluss).

Insbesondere die Förderung von Alleinerziehenden und Familien wird ausgebaut. So steigt u.a. der Zuschussanteil des Unterhaltsbeitrages von 50% auf 100% und der allgemeine Vermögensfreibetrag für Ehepartner und je Kind von 2.100,00 € auf 2.300,00 €. Für Alleinerziehende steigt der Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag ebenfalls auf 100%. Der pauschalisierte Zuschuss zur Kinderbetreuung steigt von 130,00 € auf 150,00 € pro Kind.

Existenzgründern kann die Rückzahlung des gewährten Darlehens unter vereinfachten Voraussetzungen erlassen werden. Dieselbe Möglichkeit besteht für Geringverdiener, deren Rückzahlungsrate aufgrund sozialer Gründe gestundet bzw. erlassen werden kann.

Für eine ausführliche und zusammenfassende Darstellung der gesetzlichen Änderungen verweisen wir auf die Homepage des Bundesministerium für Bildung und Forschung unter

https://www.bmbf.de/files/095_19_Handout_AFBG_V4.pdf