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Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Ostenallee 18
59063 Hamm
Deutschland
Telefon: 02381 / 985000
E-Mail: info@rak-hamm.de
Internet: http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
Die Rechtsanwaltskammer Hamm wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ihren Präsidenten, Rechtsanwalt Hans Ulrich Otto.
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Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Geltende Berufs-/Gebührenvorschriften:
Bundesrechtsanwaltskammer
Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm ist eine nach den §§ 60 ff der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Rechtsanwaltskammer unterliegt gemäß § 62 Abs. 2 BRAO der Staatsaufsicht durch die Landesjustizverwaltung. Zuständig ist das
Justizministerium des Landes NRW
Martin-Luther-Platz 40
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Internet: www.jm.nrw.de
Die Bearbeitung von Eingaben, in denen Beschwerde über die Rechtsanwaltskammer Hamm geführt wird, ist übertragen worden auf die
Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
Telefon: 02381 / 272 – 0
Telefax: 02381 / 272 – 518
E-Mail:verwaltung@olg-hamm.nrw.de
Internet: www.olg-hamm.de
Die Zuständigkeit für Eingaben von Justizbediensteten behält sich das Justizministerium vor.
Die näheren Bestimmungen über die Organe, Befugnisse und Aufgaben sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Die aktuelle Fassung der jeweiligen Vorschriften finden Sie hier.
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