Termine

Nächster Prüfungstermin „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“

 

Die nächste schriftliche Abschlussprüfung zum/r „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ findet an folgenden Tagen statt:

 

Dienstag, 17.10.2023 und

Dienstag, 24.10.2023

 

Geprüft werden die nachfolgend genannten Handlungsbereiche:

 

gemäß §§ 3 Abs. 1 RechtsfachwPrV, 12 PrüfO

  1. a) Büroorganisation und -verwaltung,
  2. b) Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
  3. c) Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
  4. d) Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht,

 

Die Anmeldebögen können ab Juni 2023 bei der Kammer (kidschun@rak-hamm.de oder roeling@rak-hamm.de) angefordert werden.

 

Kein neuer Fortbildungslehrgang „zum/r Geprüfte/n Rechtsfachwirt/in“

 

Die Rechtsanwaltskammer bietet dieses Jahr keinen neuen Fortbildungslehrgang zum/r „Geprüften Rechtsfachwirt/in“ an.

 

Ein neuer Fortbildungslehrgang zum/r „Geprüften Rechtsfachwirt/in“ soll voraussichtlich im Frühjahr 2024 starten.


Zwischenprüfung 2023

 

für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.08.2022 begonnen haben.

 

Wir bitten die ausbildenden Rechtsanwälte/innen, die bei ihnen beschäftigten Auszubildenden, die bis zum 1. November 2023 mindestens ein Jahr ausgebildet worden sind, zur Zwischenprüfung 2023 anzumelden, sofern eine Zwischenprüfung noch nicht abgelegt wurde. Gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG setzt die Zulassung zur Abschlussprüfung den Nachweis der Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung voraus.

 

Das erforderliche Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link: Anmeldeformular Zwischenprüfung 2023

Die Anmeldungen sind vollständig mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen.

Unvollständige Anmeldeunterlagen können zu einer Nichtzulassung führen.

 

Die Anmeldungen werden den Berufskollegs nicht mehr in Papierform zur Weitergabe zur Verfügung gestellt.

 

Die Zwischenprüfung findet an einem Tag in der Zeit von

 

Montag, 23. Oktober 2023 bis Freitag, 27. Oktober 2023

 

statt.

 

Nähere Einzelheiten werden den Prüfungsteilnehmern vom zuständigen Prüfungsausschuss mitgeteilt.

 

Die Zwischenprüfung wird schriftlich durchgeführt; es werden zwei Prüfungsarbeiten geschrieben und zwar je eine aus dem Gebiet

  • Rechtsanwendung,
  • Kommunikation und Büroorganisation.

 

Anmeldeschluss:       16. September 2023

(Tag des Posteingangs bei der Rechtsanwaltskammer Hamm)

 

Die Zwischenprüfungsgebühr je Prüfling beträgt 40,00 € und ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 18 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung zu entrichten. Sie ist auf das Sonderkonto der Rechtsanwaltskammer Hamm bei der Sparkasse Münsterland Ost, IBAN: DE 81 4005 0150 0000 5253 11, BIC: WELADED1MST anzuweisen (s. Anmeldeformular).

Bei den Überweisungen bitte nachfolgenden Verwendungszweck angeben, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann: „8800/Prüfungsgebühr/VertragsNr Nachname, Vorname“. Bei fehlenden Angaben ist weder die ordnungsgemäße Zuordnung zum zuständigen Prüfungsausschuss noch die Zulassung gewährleistet.


Abschlussprüfung Winter 2023

 

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Winter 2023 in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r findet am

 

Donnerstag     07.12.2023      (1. Tag)

Freitag             08.12.2023      (2. Tag)

 

statt.

 

Anmeldeschluss:        28. September 2023

                                    (Tag des Posteingangs bei der Rechtsanwaltskammer Hamm)

 

Das erforderliche Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link: Anmeldeformular AP Winter 2023

Die Anmeldungen sind vollständig mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen.

Unvollständige Anmeldeunterlagen können zu einer Nichtzulassung führen.

 

 

Den Berufskollegs werden die Anmeldungen nicht mehr in Papierform zur Weitergabe zur Verfügung gestellt.

Die Anmeldeformulare können von der Homepage der Rechtsanwaltskammer Hamm (www.ausbildung-rechtsanwaltskammer-hamm.de) heruntergeladen werden.

 

Prüfungsbeginn ist jeweils 08:30 Uhr in den Klassenräumen der zuständigen Berufskollegs.

 

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

 

  1. Prüfungstag am 07.12.2023

 

08:30 – 11:00 Uhr      Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich oder

Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich

150 Minuten

 

(Pause: 11:00 – 11:45 Uhr)

 

11:45 – 12:45 Uhr      Geschäfts- und Leistungsprozesse

60 Minuten

 

  1. Prüfungstag am 08.12.2023

 

08:30 – 10:00 Uhr      Vergütung und Kosten

90 Minuten

 

(Pause: 10:00 – 10:30 Uhr)

 

10:30 – 11:30 Uhr      Wirtschafts- und Sozialkunde            60 Minuten

 

Für alle Prüfungsteilnehmer gilt:

 

Die Prüfungsteilnehmer sind berechtigt, den „Habersack (vormals: Schönfelder)“, die Dienstordnung für Notare (DONot), Gebührentabellen und andere aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterungen und Kommentierungen sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitzubringen.

Folgende Arbeits- und Hilfsmittel sind während der Prüfung nicht zugelassen:

–      Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen

–      Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z. B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind nicht erlaubt

–      Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen (z. B. rot für Zulässigkeit, blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)

–      Gebührentabellen mit Erläuterungen (z. B. Berechnung der Mittelgebühr etc.) wie z. B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher Kostentafeln, Höver Gebührentabellen

–      Textausgaben mit Erläuterungen (z. B. DAV Textausgabe RVG)

–      Handys/Organizer/Tablets/Smartwatches und/oder weitere elektronische Kommunikationsmittel

 

 

Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 30.09.2023 endet sowie Wiederholer.

 

Die Ausbildungspraxen sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 28. September 2023 bei der Rechtsanwaltskammer Hamm zur Prüfung anzumelden.

 

Die Kammer behält sich vor, verspätete Anmeldungen unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ferner werden auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben.

 

Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei – nachgewiesenen – überdurchschnittlichen Leistungen (Notendurchschnitt von 2,0 oder besser) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird von der Rechtsanwaltskammer Hamm im Einzelnen geprüft.

 

Die Prüfungsgebühr beträgt 100,00 € je Prüfling. Sie ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 18 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden zu tragen und ist mit der Anmeldung fällig. Falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht, ist die Prüfungsgebühr vom Prüfungsbewerber zu entrichten. Die Prüfungsgebühr ist auf das Sonderkonto RAK Hamm, Sparkasse Münsterland Ost, IBAN: DE 81 4005 0150 0000 5253 11, BIC: WELADED1MST anzuweisen (siehe Anmeldeformular).

 

Bei den Überweisungen muss auf dem Überweisungsbeleg der Name, Geburtsname des/der Prüfungsteilnehmers/Prüfungsteilnehmerin mit der Vertrags-Nr. sowie der Prüfungsort angegeben werden, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann. Bei fehlenden Angaben ist nicht gewährleistet, dass eine Zulassung erfolgt und dem zuständigen Prüfungsausschuss zugeordnet wird.

 

Der Termin für das fallbezogene Fachgespräch wird wie bisher von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere §§ 15 BBiG, 10 JArbSchG, hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 


Bewerbungsschluss: Begabtenförderung

Nähere Informationen zum Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ haben wir bereits im KammerReport Hamm 5/2022 veröffentlicht. Darüber hinaus finden Sie diese auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unter „www.sbb-stipendien.de“.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 30.04. eines Jahres.

Die Bewerbungsunterlagen können per E-Mail bei Frau Droste-Franke (droste-franke@rak-hamm.de) angefordert werden.


Berufsfelderkundung

Ihre zukünftigen Fachangestellten!

Unsere Auszubildenden von heute sind unsere Fachangestellten von morgen, ohne die wir eine erfolgreich arbeitende Kanzlei nicht führen können.
Qualifizierte Auszubildende zu gewinnen ist heute aber bereits nicht einfach und wird noch schwieriger, da die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren weiter sinken wird.

Umso wichtiger ist es, frühzeitig potenzielle Auszubildende auf die eigene Kanzlei aufmerksam zu machen und sich selbst einen Eindruck von diesen zu verschaffen.

Hierzu dient das in NRW initiierte Übergangssystem Schule-Beruf. In diesem Rahmen werden in der Jahrgangsstufe 8 einer jeden Schulform nach einer Potentialanalyse der Schüler diesen Berufsfelderkundungstage u. a. in Kanzleien angeboten. An einem einzigen dieser Tage könnte daher auch eine interessierte Schülerin oder ein interessierter Schüler für vier bis sechs Stunden durch Beobachtung, Gespräche oder kleine Mitmachaktionen unter Anleitung Ihrer Auszubildenden, eines/r Fachangestellten oder durch Sie Ihre Kanzlei und eine etwaige spätere Tätigekeit dort kennenlernen.

Möglicherweise finden Sie auch so bereits ohne Geld- und weiteren Zeiteinsatz Ihre zukünftigen Auszubildenden.

 

Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich über das Gesamtportal http://www.kaoa-praxis.de bei der für Sie zuständigen Stadt/dem für Sie zuständigen Kreis.

 

Die hier bekannten Zeiträume der nächsten Berufsfelderkundungstage finden Sie in der Übersicht. Weitere Zeiträume werden Sie über das Buchungsportal erfahren können.

 

Ein Hinweis:

Bieten Sie Ihre Plätze nur für Schüler-Praktikanten an, die mindestens 14 Jahre alt und damit schuldfähig nach § 19 StGB sind. Ansonsten bliebe deren Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung folgenlos.