Abschlussprüfung Sommer 2025
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Sommer 2025 in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r findet am
Donnerstag 08.05.2025 (1. Tag)
Freitag 09.05.2025 (2. Tag)
statt.
Anmeldeschluss: 14. Februar 2025 (Ausschlussfrist)
(Tag des Posteingangs bei der Rechtsanwaltskammer Hamm)
Die Anmeldungen sind vollständig mit den einheitlichen folgenden Anmeldeformularen vorzunehmen.
Den Anmeldebogen finden Sie hier: Anmeldeformular AP Sommer 2025
Unvollständige Anmeldeunterlagen können zu einer Nichtzulassung führen.
Den Berufskollegs werden die Anmeldungen nicht mehr in Papierform zur Weitergabe zur Verfügung gestellt.
Prüfungsbeginn ist jeweils 08:30 Uhr in den Klassenräumen der zuständigen Berufskollegs.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
- Prüfungstag am 08.05.2025
08:30 – 11:00 Uhr Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich oder
Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich
150 Minuten
(Pause: 11:00 – 11:45 Uhr)
11:45 – 12:45 Uhr Geschäfts- und Leistungsprozesse
60 Minuten
- Prüfungstag am 09.05.2025
08:30 – 10:00 Uhr Vergütung und Kosten
90 Minuten
(Pause: 10:00 – 10:30 Uhr)
10:30 – 11:30 Uhr Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
Für alle Prüfungsteilnehmer gilt:
Die Prüfungsteilnehmer sind berechtigt, den „Habersack (vormals: Schönfelder)“, die Dienstordnung für Notare (DONot), Gebührentabellen und andere aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterungen und Kommentierungen sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitzubringen.
Folgende Arbeits- und Hilfsmittel sind während der Prüfung nicht zugelassen:
– Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen
– Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z. B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind nicht erlaubt
– Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen (z. B. rot für Zulässigkeit, blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)
– Gebührentabellen mit Erläuterungen (z. B. Berechnung der Mittelgebühr etc.) wie z. B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher Kostentafeln, Höver Gebührentabellen
– Textausgaben mit Erläuterungen (z. B. DAV Textausgabe RVG)
– Handys/Organizer/Tablets/Smartwatches und/oder weitere elektronische Kommunikationsmittel
Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 30.09.2025 endet sowie Wiederholer.
Die Ausbildungspraxen sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 14. Februar 2025 (Ausschlussfrist) bei der Rechtsanwaltskammer Hamm zur Prüfung anzumelden.
Die Kammer behält sich vor, verspätete Anmeldungen unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ferner werden auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben.
Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei – nachgewiesenen – überdurchschnittlichen Leistungen (Notendurchschnitt von 2,0 oder besser) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird von der Rechtsanwaltskammer Hamm im Einzelnen geprüft.
Die Prüfungsgebühr beträgt 100,00 € je Prüfling. Sie ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 18 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden zu tragen und ist mit der Anmeldung fällig. Falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht, ist die Prüfungsgebühr vom Prüfungsbewerber zu entrichten. Die Prüfungsgebühr ist auf das Sonderkonto RAK Hamm, Sparkasse Münsterland Ost, IBAN: DE 81 4005 0150 0000 5253 11, BIC: WELADED1MST anzuweisen (siehe Anmeldeformular).
Bei den Überweisungen muss auf dem Überweisungsbeleg der Name, Geburtsname des/der Prüfungsteilnehmers/Prüfungsteilnehmerin mit der Vertrags-Nr. sowie der Prüfungsort angegeben werden, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann. Bei fehlenden Angaben ist nicht gewährleistet, dass eine Zulassung erfolgt und dem zuständigen Prüfungsausschuss zugeordnet wird.
Der Termin für das fallbezogene Fachgespräch wird wie bisher von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere §§ 15 BBiG, 10 JArbSchG, hingewiesen.
Neuer Fortbildungslehrgang zum/r „Geprüften Rechtsfachwirt/in“
Ab November 2024 wird die Rechtsanwaltskammer Hamm wieder mit einem Lehrgang zum/r „Geprüften Rechtsfachwirt/in“ starten.
Den Anmeldebogen finden Sie hier: Anmeldung Rechtsfachwirt Herbst 2024
Teilnahmevoraussetzung an der sich anschließenden schriftlichen Prüfung sind:
- erfolgreiche Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r sowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis oder
- der durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemachte Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Lehrgang findet jeweils dienstags und samstags in Präsenz in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, statt. Es ist zudem beabsichtigt, einzelne Termine als Online-Veranstaltung durchzuführen.
Bewerbungsschluss: Begabtenförderung
Nähere Informationen zum Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ haben wir bereits im KammerReport Hamm 5/2021 veröffentlicht. Darüber hinaus finden Sie diese auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unter „www.sbb-stipendien.de“.
Bewerbungsschluss für die jeweiligen Jahre ist der 30.04.