Termine

Zwischenprüfung 2025

Die Zwischenprüfung ist für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.08.2024 begonnen haben.

Wir bitten die ausbildenden Rechtsanwälte/innen, die bei ihnen beschäftigten Auszubildenden, die bis zum 1. November 2025 mindestens ein Jahr ausgebildet worden sind, zur Zwischenprüfung 2025 anzumelden, sofern eine Zwischenprüfung noch nicht abgelegt wurde. Gemäß § 43 Abs. 1 Ziffer 2 BBiG setzt die Zulassung zur Abschlussprüfung den Nachweis der Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung voraus.

Die Anmeldungen sind vollständig mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen.

Den Anmeldebogen finden Sie hier: Anmeldeformular ZP 2025

Unvollständige Anmeldeunterlagen können zu einer Nichtzulassung führen.

Die Anmeldungen werden den Berufskollegs nicht mehr in Papierform zur Weitergabe zur Verfügung gestellt.

 

Die Zwischenprüfung findet an einem Tag in der Zeit von

Montag, 6. Oktober 2025 bis Freitag, 10. Oktober 2025

 statt.

Nähere Einzelheiten werden den Prüfungsteilnehmern vom zuständigen Prüfungsausschuss mitgeteilt.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich durchgeführt; es werden zwei Prüfungsarbeiten geschrieben und zwar je eine aus dem Gebiet

  • Rechtsanwendung,
  • Kommunikation und Büroorganisation.

Anmeldeschluss:       29. August 2025

(Tag des Posteingangs bei der Rechtsanwaltskammer Hamm)

Die Zwischenprüfungsgebühr je Prüfling beträgt 40,00 € und ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 18 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung zu entrichten. Sie ist auf das Sonderkonto der Rechtsanwaltskammer Hamm bei der Sparkasse Münsterland Ost, IBAN: DE 81 4005 0150 0000 5253 11, BIC: WELADED1MST anzuweisen (s. Anmeldeformular).

Bei den Überweisungen bitte nachfolgenden Verwendungszweck angeben, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann: „8800/Prüfungsgebühr/VertragsNr Nachname, Vorname“. Bei fehlenden Angaben ist weder die ordnungsgemäße Zuordnung zum zuständigen Prüfungsausschuss noch die Zulassung gewährleistet.


Abschlussprüfung Winter 2025/2026

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Winter 2025/2026 in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r findet am

Donnerstag         04.12.2025      (1. Tag)

Freitag                 05.12.2024      (2. Tag)

statt.

Anmeldeschluss:        26. September 2025        (Ausschlussfrist)

                                    (Tag des Posteingangs bei der Rechtsanwaltskammer Hamm)

Die Anmeldungen sind vollständig mit den einheitlichen folgenden Anmeldeformularen vorzunehmen.

Den Anmeldebogen finden Sie hier: Anmeldeformular AP Winter 2025

Unvollständige Anmeldeunterlagen können zu einer Nichtzulassung führen.

 

Den Berufskollegs werden die Anmeldungen nicht mehr in Papierform zur Weitergabe zur Verfügung gestellt.

Prüfungsbeginn ist jeweils 08:30 Uhr in den Klassenräumen der zuständigen Berufskollegs.

 

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

 

1. Prüfungstag am 04.12.2025

 

08:30 – 11:00 Uhr (150 Minuten)

Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich oder Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich

 

Pause: 11:00 – 11:45 Uhr

 

11:45 – 12:45 Uhr (60 Minuten)

Geschäfts- und Leistungsprozesse

 

2. Prüfungstag am 05.12.2025

 

08:30 – 10:00 Uhr (90 Minuten)

Vergütung und Kosten

 

Pause: 10:00 – 10:30 Uhr

 

10:30 – 11:30 Uhr (60 Minuten)

Wirtschafts- und Sozialkunde

 

Für alle Prüfungsteilnehmer gilt:

Die Prüfungsteilnehmer sind berechtigt, den „Habersack (vormals: Schönfelder)“, die Dienstordnung für Notare (DONot), Gebührentabellen und andere aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterungen und Kommentierungen sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner mitzubringen.

Folgende Arbeits- und Hilfsmittel sind während der Prüfung nicht zugelassen:

– Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen

– Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z. B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind nicht erlaubt

– Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen (z. B. rot für Zulässigkeit, blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)

– Gebührentabellen mit Erläuterungen (z. B. Berechnung der Mittelgebühr etc.) wie z. B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher Kostentafeln, Höver Gebührentabellen

– Textausgaben mit Erläuterungen (z. B. DAV Textausgabe RVG)

– Handys/Organizer/Tablets/Smartwatches und/oder weitere elektronische Kommunikationsmittel

 

Aufgefordert zur Prüfung sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31.03.2026 endet sowie Wiederholer.

Die Ausbildungspraxen sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 26. September 2025 (Ausschlussfrist) bei der Rechtsanwaltskammer Hamm zur Prüfung anzumelden.

Die Kammer behält sich vor, verspätete Anmeldungen unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ferner werden auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben.

Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei – nachgewiesenen – überdurchschnittlichen Leistungen (Notendurchschnitt von 2,0 oder besser) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird von der Rechtsanwaltskammer Hamm im Einzelnen geprüft.

Die Prüfungsgebühr beträgt 100,00 € je Prüfling. Sie ist gemäß § 3 Nr. 11 des Ausbildungsvertrages i. V. m. § 15 der Prüfungsordnung vom Ausbildenden zu tragen und ist mit der Anmeldung fällig. Falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht, ist die Prüfungsgebühr vom Prüfungsbewerber zu entrichten. Die Prüfungsgebühr ist auf das Sonderkonto RAK Hamm, Sparkasse Münsterland Ost, IBAN: DE 81 4005 0150 0000 5253 11, BIC: WELADED1MST anzuweisen (siehe Anmeldeformular).

Bei den Überweisungen muss auf dem Überweisungsbeleg der Name, Geburtsname des/der Prüfungsteilnehmers/Prüfungsteilnehmerin mit der Vertrags-Nr. sowie der Prüfungsort angegeben werden, damit eine richtige Zuordnung erfolgen kann. Bei fehlenden Angaben ist nicht gewährleistet, dass eine Zulassung erfolgt und dem zuständigen Prüfungsausschuss zugeordnet wird.

 

Der Termin für das fallbezogene Fachgespräch wird wie bisher von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzlichen Regelungen, hier insbesondere §§ 15 BBiG, 10 JArbSchG, hingewiesen.


Bewerbungsschluss: Begabtenförderung

Nähere Informationen zum Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ haben wir bereits im KammerReport Hamm 5/2021 veröffentlicht. Darüber hinaus finden Sie diese auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) unter „www.sbb-stipendien.de“.

Bewerbungsschluss für die jeweiligen Jahre ist der 30.04.