» Bewerbungsschluss: Begabtenförderung

Neuer Fortbildungslehrgang zum/r „Geprüften Rechtsfachwirt/in“

ACHTUNG: Es sind noch Plätze frei!

Ab Mai 2024 wird die Rechtsanwaltskammer Hamm wieder mit einem Lehrgang zum/r „Geprüften Rechtsfachwirt/in“ starten.

 

Teilnahmevoraussetzung an der sich anschließenden schriftlichen Prüfung sind:

  • erfolgreiche Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r sowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis oder
  • der durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemachte Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Der Lehrgang findet jeweils dienstags und samstags in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, statt.


Erhöhung der Vergütungsempfehlung

Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2020 wurde in § 17 BBiG die Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Diese Mindestvergütung muss nach dem jeweiligen Jahr des Ausbildungsbeginns angepasst werden und steigt prozentual für jedes Ausbildungsjahr an.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm sah sich daher dazu veranlasst, die Vergütungsempfehlungen entsprechend anzupassen, um zum einen die gesetzliche Mindestvergütung nicht zu unterschreiten und zum anderen den Ausbildungsberuf hinsichtlich Attraktivität, Anerkennung und Konkurrenzfähigkeit zu bewerben und zu fördern.

Daher wurde in der Sitzung des Vorstandes vom 06.10.2021 und nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer am 28.10.2021 beschlossen, dass sich die Vergütungsempfehlungen von Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten

– für das erste Ausbildungsjahr auf      1.000,00 €, mindestens aber 800,00 €

– für das zweite Ausbildungsjahr auf   1.050,00 €, mindestens aber 840,00 €

– für das dritte Ausbildungsjahr auf     1.100,00 €, mindestens aber 880,00 €

belaufen.

Die Empfehlungen gelten für Berufsausbildungsverträge, die ab dem 01.01.2022 abgeschlossen werden. Eine maximal 20%ige Unterschreitung ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig. Eine Überschreitung ist stets zulässig.


Podcast Folge 45: Universal Soldier – ReNo

Mit dem Thema ReFa, Rechtsanwaltsfachangestellte, haben wir uns ja schon zweimal befasst. Es gibt aber noch mehr: ReNo! Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Was ist das, was mache ich da und warum ist man als ReNo so etwas wie eine Allzweckwaffe? Kann man die Ausbildung mit Familie kombinieren und vielleicht sogar in Teilzeit absolvieren? Wie findet man eine passende Ausbildungskanzlei und wie läuft die Ausbildung ab? Und aus Anwalts- und Notarssicht: Wie werde ich zum Top-Ausbilder? Über diese Themen, über Prüfungsgespräche, Tiger und Frühstück im Büro spreche ich mit ReNo Laura Merklinger, Studienrätin Wibke Henning und RAuNin Christine Weisheit.

PS: Dieser Podcast ist (R)ECHT INTERESSANT. Im offiziellen Podcast der Bundesrechtsanwaltskammer erörtern interessante Gesprächspartner anwaltsspezifische Themen. Sie erreichen den Podcast unter folgendem Link oder auch über Spotify, Deezer und Apple.

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ReFa? Männersache!

https://bundesrechtsanwaltskammer.podigee.io/31-folge_30

 

Noch immer sind Männer in diesem Ausbildungsberuf dramatisch in der Unterzahl. Warum ist das so? Ist ReFa nichts für „echte Kerle“? Oder ist der Ausbildungsberuf einfach mit dem Vorurteil behaftet, dass ReFa nur sein kann, wer dem vermeintlich zarten Geschlecht angehört? Glaubt man immer noch, dass ReFas den ganzen Tag in Bleistiftrock und Pumps herumstöckeln? Ist es Zeit für ein Umdenken? Warum ReFa auch ein Ausbildungsberuf für Männer ist und welche spannenden Aufgaben täglich zu bewältigen sind, darüber spreche ich mit Christoph Rademacher aus der Kanzlei Bird & Bird in Düsseldorf, Rechtsanwaltsfachangestellter und angehender Rechtsfachwirt, sowie Dieter Schüll aus der Kanzlei Kreutzer & Kreuzau, ebenfalls Düsseldorf, auf Zwangsvollstreckung spezialisierter Bürovorsteher und Dozent. Und wir sprechen über recht haben, Stimmung in der Bude, Rettungsdienste, Enkelkinder und darüber, dass „et kütt wie et kütt“.

Der Podcast kann auch über ►Spotify, Deezer und ►Apple angehört werden.


Werbefilm „Wir bilden die Zukunft aus!“

Ausbildungskampagne des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) u.a. für Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Der Bundesverband der Freien Berufe hat eine eigene Ausbildungskampagne mit dem Ziel entwickelt, das Interesse für eine Ausbildung bei den Freien Berufen zu wecken sowie deren Werte und Wichtigkeit herauszustellen.

Teil der Kampagne ist ein einminütiger Filme „Wir bilden die Zukunft aus!“ und Bildmotive „10 Gründe für eine Ausbildung bei den Freien Berufen“. Beides ist zu finden unter https://www.freie-berufe.de/berufliche-bildung-staerken/ .

Hier wird u.a. auch für die Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten geworben und unter dem Ausbildungsberuf zum Portal der Bundesrechtsanwaltskammer recht-clever.info weitergeleitet, das gleichfalls über den Ausbildungsberuf zum/r Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten informiert. Mit dieser Kampagne soll der Ausbildungsmarkt weiter beworben werden und den sinkenden Ausbildungszahlen entgegengehalten werden.


Modernisierte Standardberufsbildpositionen in allen Ausbildungsberufen

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) empfiehlt die Vermittlung von modernisierten Standardberufsbildpositionen in den Bereichen

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt.

Für alle modernisierten oder neu entwickelten anerkannten Ausbildungsberufe gelten diese vier Standardberufsbildpositionen, die ab dem 01.08.2021 in Kraft treten, verbindlich.

Für bereits bestehende Ausbildungsberufe wie den zum/r Rechtsanwalts- und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten haben die neuen Bereiche keinen verbindlichen, aber Empfehlungscharakter.

Der BIBB empfiehlt allen Ausbildungsbetrieben die modernisierten Standardberufsbildpositionen integrativ im Zusammenhang mit fachspezifischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten während der gesamten Ausbildung zu vermitteln.

Weitere Informationen sowie die konkreten Inhalte der neuen Standardberufsbildpositionen finden Sie unter https://www.bibb.de/de/134898.php mit weiteren Download-Links etc.


Masters of the Universe – Traumjob ReFa

https://brak.de/service/podcast/

Der Beruf der ReFa ist oft mit verstaubten Klischees verbunden. Völlig zu Unrecht! Rechtsanwaltsfachangestellte haben keineswegs die Hauptaufgabe, an der Schreibmaschine zu sitzen und zu tippen oder Kaffee zu kochen. Weit gefehlt! Wie vielseitig der Beruf tatsächlich ist, wie selbstständig und eigenverantwortlich man arbeitet, welche spannende Probleme täglich zu lösen sind und welche Karrierechancen sich bieten, besprechen wir heute ebenso, wie die Ausbildung selbst.

Um uns allen einen umfassenden Blick zu verschaffen, spricht Stephanie Beyrich, Pressesprecherin der BRAK, mit Frau Vanessa Schenk, einer Auszubildenden, Herrn Dr. Michael Niederalt, einem Berufsschullehrer und Frau Sabine Vetter, die nicht nur Rechtsfachwirtin ist, sondern gerade auch noch ihren Master macht.

Weiterführender Link:

Alles um den Ausbildungsberuf: recht-clever.info

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