Die Prüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in umfasst die Handlungsbereiche:
- Büroorganisation und -verwaltung
- Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
- Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht
- Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht
Einzelheiten kannst Du der bundeseinheitlichen „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ und den jeweiligen Prüfungsordnungen der Rechtsanwaltskammern entnehmen.
Wegen der verschiedenen Notarformen in Deutschland fehlt eine vergleichbare bundeseinheitliche Regelung für den Notarfachwirt. Die Kammern mit Anwaltsnotariat haben den Notarfachwirt durch entsprechende Prüfungsordnungen eingeführt. Prüfungsgegenstand sind neben „Büroorganisation und -verwaltung“ sowie „Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung“ die Gebiete „Liegenschafts- und Grundbuchrecht“, „Familien- und Erbrecht“, „Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich Registerrecht“ sowie das „Kosten- und Gebührenrecht“.
Um diese Abschlussprüfung ablegen zu können, werden kostenpflichtige, berufsbegleitende Vorbereitungskurse, die in der Regel über ca. 1,5 Jahren laufen, vorausgesetzt. Die Teilnahme an Vorbereitungskursen ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.